Wagenanmeldung

Hier können sie eine Anfrage für eine Wagenanmeldung machen. Warum eine Anfrage? Jedes Thema darf beim Umzug nur einmal dargestellt werden. Deshalb können wir nicht gleich eine verbindliche Zusage geben.

Alle Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind müssen ausgefüllt werden. Diese Informationen werden nicht auf der Website gespeichert, sind jedoch aus versicherungstechnischen und organisatorischen Gründen unabdingbar.

Nach Abschluss des Anmeldeformulars erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit den angegebenen Informationen, sowie unseren Regeln und Hinweisen. Nach Prüfung der Anfrage erhalten Sie eine persönliche Bestätigung innerhalb weniger Tage.

Anmeldungsschluss ist 15. Februar 2023, 11:11 Uhr

Falls sie eine Fußgruppe haben, geben Sie bitte bei Anhänger-Länge und Anhänger Art einfach eine "0" ein.

Hinweise für die Verantwortlichen und die Fahrer der Wägen

Allgemein:

  • Wichtige Unterlagen und Sonstige Infoblätter für Wagenbauer befinden sich am Ende der Seite
  • Bitte früh genug euren Versicherer informieren über die Teilnahme am Umzug (landwirtschaftliche Zugfahrzeuge).
  • Jedes Fahrzeug, welches am Umzug teilnimmt, muss eine ordnungsgemäße Zulassung vorweisen.
  • Jeder Fahrzeughalter mit landwirtschaftlicher Zugmaschine muss die Nutzungsänderung seiner Versicherung oder dessen Vertreter mitteilen.
  • Pro Zugmaschine ist nur ein Anhänger gestattet.
  • Die Fahrzeugbreite der Zugfahrzeuge darf 2,45 Meter nicht überschreiten. Die Reifenhöhe darf an der Vorderachse maximal 1,30 Meter und an der Hinterachse maximal 1,80 Meter sein.
  • Der Fahrer muss mindesten 18 Jahre alt, nüchtern und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
  • Bei Musik auf dem Wagen ist der Anmelder für die ordnungsgemäße Abführung der GEMA-Gebühren selbst verantwortlich.
  • Bei Verletzung von Passanten oder Sachbeschädigung durch von Teilnehmern heruntergeworfene Gegenständen ist der Wagenverantwortliche persönlich haftbar, sofern der tatsächliche Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann.
 

Regeln für die Verantwortlichen und die Fahrer der Wägen

Vor dem Umzug:

  • Die Fahrzeuge und Wägen müssen in einwandfreien technischen Zustand und voll funktionsfähig sein.
  • Alle Fahrzeuge haben spätestens um 13:00 Uhr die ausgeschilderte Zugposition einzunehmen.
  • Fahrzeuge und Wägen müssen bis zum Beginn des Umzugs unter ständiger Aufsicht stehen.

Während des Umzugs:

  • Alle Fahrzeuge müssen in Schrittgeschwindigkeit fahren und auf einen Abstand von 20m bis max. 30m zum Vordermann achten. (Geschwindigkeit muss auch am oberen Markt eingehalten werden)
  • Die Fahrzeugführer haben mit aller Vorsicht zu fahren und insbesondere auf herein laufende Personen zu achten.
  • Zwei nüchterne Personen müssen links und rechts das Gespann, zur Passanten Sicherung während des gesamten Umzuges begleiten, zur Kennzeichnung werden Armbinden gestellt.
  • Offenes Feuer ist nicht erlaubt.

Nach dem Umzug:

  • Alle Fahrzeuge müssen wieder ordnungsgemäß aus dem Marktbereich entfernt und zum Standpunkt zurückgebracht werden.
  • Eine Rückfahrt durch den Marktplatz ist nicht mehr gestattet.
  • Auch das Parken außerhalb der Ortschaft im Straßenbereich ist polizeilich untersagt.